Rielasingen-Worblingen Rielasingen-Worblingen / Landkreis Konstanz                           IMPRESSUM

Stellenmarkt: Handwerker - Aushilfskraft nach Rielasingen gesucht. Näheres unter:

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Objekt : 800347 , Gewerbeimmobilien-Kapitalanlage in Rielasingen-Worblingen ( bei Singen / Landkreis Konstanz ) vermietet ,
zu verkaufen . Die Gewerbehalle mit 10t-Laufkran / Portalkran ist langjährig vermietet. Trafostation auf dem Grundstück.
Teilfläche vom Bürotrakt wird nach Absprache frei. Näheres auf Anfrage.
    
Ausführliche Beschreibung  , Bilder als Diashow

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Objektnummer 700301 : Haus mit gewerblich nutzbarer Fläche zu verkaufen. Für ruhiges Gewerbe. Bezugsfrei nach Vereinbarung.
78239 Rielasingen : Haus / Wohnhaus zu verkaufen . Preis reduziert auf 199.500 € !!!
Haus mit sehr grosser Garage ( 12 Meter lang !) - Wohnhaus oder wohnen und arbeiten ...
in Rielasingen-Worblingen zu verkaufen . Grundstücksgrösse 422qm , Geschossflächenzahl 235 qm

Seitenansicht Aussenansicht 

Ausführliche Beschreibung
Ausführliche Beschreibung  , weitere Bilder auf Anfrage !
Gewerbeimmobilien Peter Graf , 78224 Singen
Tel. 07731-917001 , FuTel. 0171-6243324 , info ( at) immo-graf.de

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Wohnhaus  in Rielasingen-Worblingen zu kaufen gesucht !
Für einen Unternehmer suche ich in Rielasingen-Worblingen ein Wohnhaus zu kaufen. Evtl. auch in nahen Randgemeinden.  Soll etwas nettes sein, und dennoch bezahlbar. Wenn Sie etwas geeignetes anzubieten haben, dann bitte ich um Ihre Kontaktaufnahme: GEWERBEIMMOBILIEN Peter Graf, Singen . Tel. 07731-917001


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Zu mieten gesucht / zu kaufen gesucht:   Gewerbeimmobilien, Wohnhaus , Baugrundstück / Bauplatz ( für Gewerbe , wie auch für Wohnbau).
Wenn Sie eine entsprechende Immobilie anzubeiten haben - oder suchen, dann bitte ich um Ihre Kontaktaufnahme :
GEWERBEIMMOBILIEN Peter Graf, Singen , Tel. 07731-917001 , Fax 07731-917002
 Konstankt


Zu verkaufen: In Rielasingen : Haus zum selber ausbauen . Grundstücksgrösse ca. 452qm . 2 Vollgeschoße + Garage . Mögliche Wohnfläche : etwa 220-240qm sind hier  möglich. VK nur 169.500 € . Näheres unter www.immo-graf.de/wohnhaus  



Zu verpachten :  Landwirtschaftlicher Hof  in Ortsrandlage von Rielasingen ( Landkreis Konstanz / westlicher Bodensee, an der Schweizer Grenze gelegen)   , z.B. für Pferdehaltung ( als " Pferdehof" bzw. Reiterhof ). Denkbar ist auch nur die Anpachtung von einem Teil des Gebäudes + Freiland ( insbesondere Wiese , am Hof ). Somit auch wegen der  Nähe zur Schweizer Grenze interessant für Pferdehalter aus der Schweiz.
In Ortsrandlage von 78239 Rielasingen (nahe Singen / Landkreis Konstanz ) steht ein Anwesen im Aussenbereich  teilweise zur Verpachtung.
Dieses Objekt befindet sich im etwa 200 Meter vom Ortsrand entfernt ; südliche Ortsrandlage.

Denkbar ist die Anmietung von einer Teilfläche z.B. für Pferdehaltung.
So können z.B. 4-6 Pferde untergebracht werden.
Das Gebäude ist angeschlossen an Strom ,Wasser,Abwasser, Heizung , Telefon...
Dieses Gebäude kann teilweise -oder nach Absprache auch ganz angemietet werden .
Auch Vermietung bzw Verpachtung an Imker wäre hier baurechtlich möglich.

Ein Bach (offen) fliesst teils durch das Grundstück am Nebengebäude entlang .
Die Pacht ist abängig von der Gebäudeflche und dem Grundstücksbedarf.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Besichtigungstermin.
Umbauten bzw. Ausbauten können nach Absprache , soweit baurechtlich genehmigungsfähig, erfolgen .
Es wird jedoch generell grosser Wert auf ordentliche Bonität des Mieters gelegt.
Pünktliche Mietzahlung und korrektes Verhalten wird ausdrücklich erwatet.

Bisherige Anfragen scheitereten an baurechtlichen Problemen.
Bisher verlangt die Gemeinde / Baurechtsamt zwingend eine privilegierte Nutzung.
Nach meiner Rechtsauffassung wären auch nicht privilegierte Vorhaben zum Teil zulässig.
Keine Maklercourtage !
Es wird darauf hingewiesen dass die Behörden bisher strikt auf eine "privilegierte Nutzung" bestehen.
Dies bedeutet in der Praxis dass die Nutzung zumindest als "Nebenerwerbslandwirt" erfolgen muss .

DIESES  Anwesen steht NICHT zum Verkauf.

Weitere Objekte, welche teils zum Verkauf stehen , auf Anfrage !
Besuchen Sie auch unsere Homepage www.immo-graf.de
Bitte fragen Sie nach weiteren Details.
GEWERBEIMMOBILIEN Peter Graf Singen ,
Tel. 07731-917001Fax 07731-917002
 info(at)immo-graf.de



Ansicht von Süden

Näheres erfahren Sie auf Anfrage von:
Gewerbeimmobilien Peter Graf , Singen . Tel. 07731-917001 , Fax 07731-917002 , 
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Aktuelle Angebote von Gewerbeimmobilien aus der Region Landkreis Konstanz finden Sie unter dem Link : www.immo-graf.de
Vorschau auf Seite www.immo-graf.de :




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Hinweis auf eine baurechtliche Entscheidung zu einer Nutzungsänderung in Rielasingen-Worblingen  .
Gebäude in der Burgstrasse Gebäude in der Burgstrasse in Rielasingen-Worblingen

Mit Bauantrag vom Februar 2005 wurde eine  Nutzungsänderung beantragt ,daß in einem Gebäude in der Burgstrasse (Gemeinde Rielasingen-Worblingen) ein Garten- und Landschaftbaubetrieb das Gebäude als Betriebsgebäude  genutzt werden darf.
Ein Teil vom Grundstück sollte für Anpflanzungen genutzt werden.
Rückfrage vom Landratsamt hierzu. 
Diese Nutzung fand seit etwa 20 Jahren so - oder so ähnlich- statt.
Der Antrag auf Nutzungsänderung hat und hatte den Sinn , daß rechtliche Sicherheit geschaffen werden sollte.

So hatte denn der Südkurier über diesen Bauantrag mit der Überschrift berichtet : 
Neue Nutzung war schon 20 Jahre der Fall .

Hintergrund:
Vor etwa 20 Jahren hat die Gemeinde Rielasingen selbst das Gebäude und das Grundstück als Bauhof genutzt.

Durch Vermittlung des Herrn Josef Busshart , damals die rechte Hand vom Bürgermeister Bertold Heim, wurde nach dem Auszug der Gemeinde auch prompt ein Nachfolger als Mieter für das Gebäude gefunden. Zur Nutzung als Betriebsgebäude für  einen Garten- Landschaftsbaubetrieb.
Mit etwa 20 Jahren Nutzung zu diesem Zweck ( bzw. ähnlichem Zweck, anfangs durch die Gemeinde ) hat sich , soweit bekannt, nie eine Beschwerde für diese Nutzung ergeben.

Dennoch schreibt das Landratsamt am 23.08.2005 daß man die Absicht habe den Antrag abzulehnen !!
Man stützt sich darauf daß eine Genehmigung nur erteilt werden könne wenn .... keine öffentlichen Belange dem entgegenstehen.
Im Bebauungsplan sei aber festgehalten daß Gartenbaubetriebe nicht zulässig seien .... und man deshalb eine Genehmigung versage.
 
Mit Schreiben vom 17.10.2005 wurde der förmliche Bescheid über die Ablehnung erteilt.
Dies obwohl nochmals ( wie auch bereits im Bauantrag selbst) am  27.09.2005 schriftlich nochmals darauf hingeweisen wurde daß bereits vor , während und nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes diese Nutzung bereits ( seit etwa 20 Jahren) erfolgte.
Auf diesen Hinweis und auf diese Tatsache ist das Landratsamt mit keiner Silbe eingegangen; dies wurde gänzlich ignoriert.

Durch einen solch ablehnenden Bescheid geht  nicht die Welt unter.
Doch interessant und bemerkenswert ist diese behördliche Entscheidung allemahl.
Interessant ist z.B. daß die  Baurechtsbehörden nicht auf die Tatsache eingehen ,daß diese Nutzung bereits seit etwa 20 Jahren stattfand ( und zwangsläfig den Behörden definitiv bekannt war) . Dieser Punkt wird laut Bescheid vom Landratsamt  strikt  ignoriert und totgeschwiegen. .
Es drängt sich der Verdacht auf daß die Gemeinde früher die Nutzung als Bauhof nicht durch einen Nutzungsänderung  legalisiert hat, und daß in Folge darauf deshalb die Nutzung jetzt verweigert wird ,weil die bisherige Nutzung nicht durch eine Nutzungsänderung genehmigt war. Demnach würde man jetzt rechtliche Nachteile erleiden , weil die Gemeinde damals die vorgeschriebene Nutzungsänderung nicht beantragt hat ?
Dies ist um so auffälliger , da gerade im Gebiet vom Bebauungsplan Gänseweide eine grössere Anzahl behördlicher Entscheidungen getroffen wurden, welche - in jeweils "eigener Angelegenheit"- auf sehr viel Flexibilität der örtlichen Behörden schliessen lässt.

Es gibt Hinweise,  daß diese baurechtliche Ablehnung anscheinend ursächtlich durch den Gemeinderat oder die Gemeindeverwaltung von Rielasingen-Worblingen beschlossen wurde !!
Dies steht im krassen Widerspruch zur oben gennanten Veröffentlichung im Südkurier. Dort wurde berichtet  daß der Gemeinderat die Nutzung im Hinblick auf die seit etwa 20 Jahren ähnliche Nutzung  genehmigen werde bzw. genehmigt habe ! 
Es wurde in diesem Zeitungsartikel berichtet daß der Bauabteilungsleiter Hartmut Riester die Gemeinderäte informierte, daß dieses  Gebäude  schon 20 Jahre für ähnliche Zwecke genutzt wurde.
Und weiter wurde im Zeitungsartikel vom Südkurier geschrieben

Zitat
So war es fast schon selbstverständlich, daß man aus der Mitte des Ausschusses die Auffassung vertrat , wenn die bisherige Nutzung durch einen Gartenbaubetrieb  und teilweise auch durch den Bauhof der Gemeinde nicht gestört habe , dann sollte man dies auch jetzt erlauben.
Damit könne man auch einen Beitrag zum Abbau von Bürokratie leisten und so dem Antragsteller helfen. Bürgermeister Ottmar Kledt war  derselben Meinung und machte seitens der Verwaltung den Vorschlag , die Nutzung zunächst einmal auf die Dauer von drei Jahren und auf jederzeitigen Widerruf zu erlauben.
Zitat Ende

Es hatten sich dem Pressebericht Zufolge allerdings auch zwei Gemeinderäte gegen die Genehmigung ausgesprochen.

Laut  Pressebericht gab sich der Gemeinderat und der Bürgermeister Ottmar Kledt bürgerfreundlich und "entgegenkommend".
Eine bürgerfreundliche Entscheidung kommt in der Bürgerschaft natürlich gut an ....

Sollte es jedoch stimmen daß die letztlich vom Landratsamt Konstanz  ausgesprochene Verweigerung der Genehmigung durch die Ablehnung vom Gemeinderat verursacht wurde, dann kann man den Eindruck haben daß die Öffentlichkeit bewusst  getäuscht wurde !

Man erweckt den Eindruck einer bürgernahen Entscheidung , und auf dem Aktenweg wird dann still und leise abgelehnt.
Das bekommen dann im Regelfall nur wenige mit, die Öffentlichkeit schon gar nicht.

So war das zumindest bisher.

Ob bzw. wie sich zu dieser baurechtlichen Entscheidung das Regierungspräsidium Freiburg ( dessen Chef bekanntlich der Regierungspräsident Dr. Sven von Ungern-Sternberg ist ) äussern wird, bleibt abzuwarten.
Über den Fortgang der behördlichen Entscheidung werde ich berichten .

Nachtrag: Auch das Regierungspräsidium Freiburg  hat die Nutzung durch einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb abgelehnt mit der Begründung, daß die entsprechenden Nutzung " vor etwa 20 Jahren" stattgefunden habe und der Bebauungsplan zwischenzteitlich geändert wurde...
Dies ist offensichtlich  eine krasse Verdrehung der ( bekannten und nachweislichen ) Tatsachen, doch hat die Eigentümerin des Anwesen beschlossen diese behördliche Ablehnung so hinzunehmen.
Besonders dreist wird jedoch empfunden daß das Regierungspräsidium Freiburg  sich nicht geniert die bekannten Tatsachen massiv  zu verdrehen. indem (schriftlich) behauptet wird daß diese ( oder eine ähnliche ) Nutzung vor etwa 20 Jahren stattfand, und deshalb baurechtlich ohne Bedeutung sei.  

Letztlich hat man die Nutzung nicht gestattet. Der  angesiedelte Betrieb musste  somit ausziehen.  


Übrigens:

Unter www.cdu-rielasingen-worblingen.de ist auf der Unterseite Vorstand , wie auch unter Gemeinderäte zu lesen:
Zitat:

Für eine bürgernahe und glaubwürdige Politik in unserer schönen Gemeinde –
Wir Mitglieder der CDU sind für Sie da .
Wir meistern auch die größten Hindernisse!!!

Zitat Ende
( Stand Oktober 2005)

Ob solche vollmundigen Versprechen oder Ankündigungen der CDU  das Ansehen dieser Partei erhöhen, mag sich jeder selbst überlegen.

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