Rielasingen-Worblingen Rielasingen-Worblingen
/ Landkreis Konstanz
IMPRESSUM
Stellenmarkt: Handwerker - Aushilfskraft nach Rielasingen gesucht. Näheres unter:
www.rielasingen.info/stellenmarkt
Objekt : 800347 , Gewerbeimmobilien-Kapitalanlage in Rielasingen-Worblingen ( bei Singen / Landkreis Konstanz ) vermietet ,
zu verkaufen . Die Gewerbehalle mit 10t-Laufkran / Portalkran ist
langjährig vermietet. Trafostation auf dem Grundstück.
Teilfläche vom Bürotrakt wird nach Absprache frei. Näheres auf Anfrage.
Ausführliche Beschreibung , Bilder als Diashow
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Objekt Nr. 800312
Rielasingen-Worblingen : ca 886 qm Gewerbeimmobilie , Gewerbehalle mit Bürotrakt , zu vermieten.
Alternativ aufteilbar in etwa 518qm + 368 qm , mit jeweils eigener Heizung , Büro/Sanitärbereich .
Bezugsfrei nach Absprache ( etwa Herbst 2008) , Ideal für
Versandhandel , Großhandel, Dienstleistungsbetrieb , eher ruhige
Verarbeitung / Produktion. KFZ-Stellplätze stehen ausreichend am
Gebäude zur Verfügung. Gute Verkehrsanbindung .
Bürotrakt ist vor wenigen Jahren renoviert worden. Der bisherige
Mieter bezieht ein grösseres Objekt.
Konditionen nach Vereinbarung. Gepflegtes Anwesen.
Ausführliche Beschreibung , Bilder als Diashow
Näheres erfahren Sie von :
GEWERBEIMMOBILIEN Peter Graf , 78224 Singen , Tel 07731-917001 , info ( at) immo-graf.de
www.immo-graf.de
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Objektnummer 700301 : Haus mit gewerblich nutzbarer Fläche zu
verkaufen. Für ruhiges Gewerbe. Bezugsfrei nach Vereinbarung.
78239 Rielasingen : Haus / Wohnhaus zu verkaufen . Preis reduziert auf 210.000 €
Haus mit sehr grosser Garage ( 12 Meter lang !) - Wohnhaus oder wohnen und arbeiten ...
in Rielasingen-Worblingen zu verkaufen . Grundstücksgrösse 422qm , Geschossflächenzahl 235 qm
Ausführliche Beschreibung
Ausführliche Beschreibung , weitere Bilder auf Anfrage !
Gewerbeimmobilien Peter Graf , 78224 Singen
Tel. 07731-917001 , FuTel. 0171-6243324 , info ( at) immo-graf.de
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Wohnhaus in Rielasingen-Worblingen zu kaufen gesucht !
Für einen Unternehmer suche ich in Rielasingen-Worblingen ein
Wohnhaus zu kaufen. Evtl. auch in nahen Randgemeinden. Soll etwas
nettes sein, und dennoch bezahlbar. Wenn Sie etwas geeignetes
anzubieten haben, dann bitte ich um Ihre Kontaktaufnahme: GEWERBEIMMOBILIEN Peter Graf, Singen . Tel.
07731-917001
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In Rielasingen-Worblingen steht im 1. Obergeschoß eine
Büroetage mit ca. 195qm zur Vermietung. z.B. als Büro , als
Arztpraxis etc.
Diese kann wahlweise in zwei separate Teilflächen von 128,56 und
66,56qm unterteilt werden; selbst eine große Wohnung +
angrenzendes Büro lassen sich hier realisieren. Zentralheizung ,
teils Isolierglasfenster und genügend KFZ-Stellplätze sind
vorhanden. 995 € Kaltmiete / Monat, zzgl. ges. MwSt. +
Nebenkosten. Für die Teilfläche von 66,56qm sind 399,-€
Kaltmiete/Monat +MwSt. +Nebenkosten vorgesehen. Das Objekt ist prompt
verfügbar. Derzeit ist diese Gewerbefläche noch unrenoviert.
Weitere Bilder sehen Sie unter deem Link: www.immo-graf.de/gewerbeimmobilien-rielasingen-worblingen
Näheres
erfahren Sie gerne auf Anfrage von GEWERBEIMMOBILIEN Peter Graf, Singen
. Tel. 07731-917001
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Im Zentrum der Gemeinde Rielasingen - Worblingen steht ein
Ladenlokal zur Vermietung. Etwa 160qm Verkaufsfläche im
Erdgeschoß , zzgl. ca. 129qm Nebenflächen. Näheres auf
Anfrage !
Weiteer Bilder und den Grundriss finden Sie unter dem Link: www.immo-graf.de/gewerbeimmobilien-rielasingen-worblingen
Bitte nehmen Sie bei Interesse mit der Firma
Gewerbeimmobilien Peter Graf aus Singen auf ( Tel.
07731-917001 )
Zu mieten gesucht / zu kaufen gesucht: Gewerbeimmobilien,
Wohnhaus , Baugrundstück / Bauplatz ( für Gewerbe ,
wie auch für Wohnbau).
Wenn
Sie eine entsprechende Immobilie anzubeiten haben - oder suchen, dann
bitte ich um Ihre Kontaktaufnahme :
GEWERBEIMMOBILIEN
Peter Graf, Singen , Tel. 07731-917001 , Fax 07731-917002

Zu verkaufen: In Rielasingen : Haus zum selber ausbauen .
Grundstücksgrösse
ca. 452qm . 2
Vollgeschoße + Garage . Mögliche Wohnfläche
: etwa 220-240qm sind hier möglich. VK nur 169.500
€ . Näheres unter www.immo-graf.de/wohnhaus
Zu verpachten
:
Landwirtschaftlicher Hof in Ortsrandlage von
Rielasingen (
Landkreis Konstanz / westlicher Bodensee, an der Schweizer Grenze
gelegen) , z.B. für Pferdehaltung
( als "
Pferdehof" bzw. Reiterhof ). Denkbar ist auch nur die Anpachtung von
einem Teil des Gebäudes + Freiland ( insbesondere Wiese , am
Hof
). Somit auch wegen der Nähe zur Schweizer Grenze
interessant für Pferdehalter aus der Schweiz.
Hier ist eine Pacht ab 750 € / Monat möglich (
zzgl. Nebenkosten ) .
Zu beachten sind jedoch
behördliche Vorschriften.
Bisher haben die zuständigen Behörden
letztlich noch
jede Nutzung/sänderung für die
Pensionspferdehaltung -
oder vergleichbar- nicht
genehmigt.
Die Gemeindeverwaltung Rielasingen ( Federführend war hier bisher der
Bürgermeister Ottmar Kledt , bzw. Herr Hartmut Riester vom
Baurechtsamt in Rielasingen ) und das Landratsamt Konstanz - in
Verbindung mit dem Landwirtschaftsamt Stockach , arbeiten
hier
Hand in Hand eng zusmamen . Die Grundaussage der Behörden ist:
:
nur privilegierte Nutzung sei zulässig. Daß der
Gesetzgeber
bereits vor nunmehr vielen Jahren eine signifikante Gesetzesänderung
bei
der Nutzung von Gehöften im Aussenbereich beschlossen hat (
und
als Gesetz verabschiedet hat) , wird bei den Entscheidungen der
örtlichen Behörden anscheinend konsequent ignoriert.
In der Praxis hat man bisher stets einen Grund gefunden eine
erforderliche Genehmigung nichtzu
erteilen. Folglich steht das für Pferdehaltung geeignete
Gebäude seit etwa 1990 weitgehend leer bzw.
ungenutzt.
Andere Nutzungen wurden bisher ohnehin nicht in Aussicht gestellt ,
etwa die "gewerbliche" Pferdehaltung, um den Anforderungen an
Mindestfläche für privilegierte Pferdehaltung
auszuweichen.
Eine ruhige, kleingewerbliche Nutzung wurde bisher gar nicht erst er
genehmigungsfähig eingestuft , obwohl dies nach der
Gesetzesänderung durchaus möglich ist, da dieses
Anwesen
vollumfänglich erschlossen ist .
Auch die zuvor über Jahrzehnte erfolgte
Nutzung als
Geschäftssitz für die Vermarktung von
Geflügel - Wild
und Fische wurde vor vielen Jahren federführend beim
Landratsamt
von dem damals zuständigen Herrn Jödicke rigoros
unterbunden
. Selbst die Haltung von 2 Pferden wollte man durch
behördliche
Nutzungsuntersagung unterbinden.
Die von der Bundeskanzlerin Merkel genannte neue Marschrichtung: Vorrang hat , was Arbeit schafft,
hat auf der Gemarkung Rielasingen-Worblingen anscheinend keine
Gültigkeit.
Wenn Sie eine Nutzung
vorhaben, welche baurechtlich zulässig ist (
welche also von den zuständigen Behörden
genehmigt wird) , dann
sind Ihre Anfragen willkommen . Hier wäre z.B.
die Haltung von etwa 5- max 10 Pferde
denkbar.
Zu Auskünften stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie
können sich aber auch dierkt mit den zuständigen
Behörden in Verbindung setzen um zu klären , ob die
von Ihnen
geplante Nutzung zulässig ist. Doch hier hat
man es
mit mindestens 3 Behörden zu tun: Dem Baurechtsamt
Rielasinmgen ( in Verbindung mit dem Gemeinderat von
Rielasingen-worblingen ), dem Landratsamt Konstanz und dem
Landwirtschaftsamt in Stockach !!!
Seitens des Verpächtes soll
jedoch eine "ruhige" Nutzung erfolgen. Eine Hundezucht ist
seitens des Vermieter nicht
erwünscht. Denkbar wäre - was von den
Behörden
vorhersehbar nicht verhindert werden kann , die Ansiedlung von einem
Imker . Das würde sich insbesondere im vorderen
Gebäudeteil
anbieten , zumal hier geflieste Böden und Wände
vorhanden
sind ( wie auch das bereits erwähnte WC). Im angrenzenden
Hauptgebäude ist bereits ein Imker angesiedelt.
Auch ist ein ehemaliger
Kühlraum vorhanden der mit relativ geringem Aufwand wieder in
Betrieb genommen werden könnte. Das Anwesen befindet sich in
südlicher Ortsrandlage .

Die Räume auf der Südseite sind ausreichend hoch
für
Pferdeställe. Beim vorderen Bereich vom
Gebäude ist die
Erschliessung / Anschlüsse für Wasser / Abwasser ,
Strom ,
Telefon. Im vorderen Bereich ist auch ein WC vorhanden . Umbauten oder
Veränderungen erfolgen nach Absprache mit dem
künftigen
Pächter , soweit behördlich zulässig. Eine
Wiese ist
sowohl auf der Südseite , wie auch auf der Ostseite jeweils
direkt
angrenzend vorhanden. Weitere landwirtschaftliche Grundstücke
stehen nach Absprache zur Verfügung.
Die Verpachtung erfolgt provisionsfrei, es wird somit bei diesem Objekt
keine
Maklercourtage verlangt.
Im grösseren Hauptgebäude nebenan ist eine grosse
Wohnung mit
etwa 210qm zwischenzeitlich langfristig vermietet.
Näheres erfahren Sie auf Anfrage von:
Gewerbeimmobilien
Peter Graf , Singen . Tel. 07731-917001 , Fax
07731-917002 ,
Kleines Büro in der Gemeinde Rielasingen-Worblingen zu
vermieten ....
Näheres auf Anfrage von :
Gewerbeimmobilien
Peter Graf , Singen . Tel. 07731-917001 , Fax
07731-917002

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Hinweis auf eine baurechtliche Entscheidung zu einer
Nutzungsänderung
in Rielasingen-Worblingen .
Gebäude in der Burgstrasse in Rielasingen-Worblingen
Mit Bauantrag vom Februar 2005 wurde eine
Nutzungsänderung beantragt ,daß in einem
Gebäude in
der Burgstrasse (Gemeinde Rielasingen-Worblingen) ein Garten- und
Landschaftbaubetrieb das Gebäude
als Betriebsgebäude genutzt werden darf.
Ein Teil vom
Grundstück sollte für Anpflanzungen genutzt werden.
Rückfrage vom Landratsamt
hierzu.
Diese
Nutzung fand seit etwa 20 Jahren
so - oder so ähnlich- statt.
Der Antrag auf Nutzungsänderung hat und hatte den Sinn ,
daß
rechtliche Sicherheit geschaffen werden sollte.
So hatte denn der Südkurier über diesen Bauantrag mit
der
Überschrift berichtet :
Neue
Nutzung war schon 20 Jahre der Fall
.
Hintergrund:
Vor etwa 20 Jahren hat die Gemeinde Rielasingen selbst das
Gebäude
und das Grundstück als Bauhof genutzt.
Durch Vermittlung des Herrn Josef Busshart , damals die rechte Hand vom
Bürgermeister Bertold Heim, wurde nach dem Auszug der Gemeinde
auch prompt ein Nachfolger als Mieter für das Gebäude
gefunden. Zur Nutzung als Betriebsgebäude
für einen
Garten- Landschaftsbaubetrieb.
Mit etwa 20 Jahren Nutzung zu diesem Zweck ( bzw. ähnlichem
Zweck,
anfangs durch die Gemeinde )
hat sich
, soweit bekannt, nie
eine Beschwerde
für diese Nutzung ergeben.
Dennoch schreibt das Landratsamt am 23.08.2005
daß
man die Absicht habe den Antrag abzulehnen !!
Man stützt sich darauf daß eine Genehmigung nur
erteilt
werden könne wenn .... keine öffentlichen Belange dem
entgegenstehen.
Im Bebauungsplan sei aber festgehalten daß Gartenbaubetriebe
nicht zulässig seien .... und man deshalb eine Genehmigung
versage.
Mit Schreiben vom 17.10.2005 wurde der
förmliche
Bescheid über die Ablehnung erteilt.
Dies obwohl nochmals ( wie auch bereits im Bauantrag selbst) am 27.09.2005 schriftlich nochmals
darauf
hingeweisen wurde daß bereits vor
, während und nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes diese
Nutzung bereits ( seit etwa 20 Jahren) erfolgte.
Auf
diesen Hinweis und auf diese
Tatsache ist das Landratsamt mit keiner Silbe eingegangen; dies wurde
gänzlich ignoriert.
Durch einen solch ablehnenden Bescheid geht nicht die Welt
unter.
Doch interessant und bemerkenswert ist diese behördliche
Entscheidung allemahl.
Interessant ist z.B. daß die
Baurechtsbehörden
nicht auf die
Tatsache eingehen ,daß diese Nutzung bereits seit etwa 20
Jahren
stattfand ( und zwangsläfig den Behörden definitiv
bekannt
war) . Dieser Punkt wird laut Bescheid vom Landratsamt
strikt ignoriert und totgeschwiegen. .
Es drängt sich der Verdacht auf daß
die Gemeinde
früher die Nutzung als Bauhof nicht durch einen
Nutzungsänderung legalisiert hat, und daß
in Folge
darauf deshalb die Nutzung jetzt verweigert wird ,weil die bisherige
Nutzung nicht durch eine Nutzungsänderung genehmigt war.
Demnach
würde man jetzt rechtliche Nachteile erleiden , weil die
Gemeinde
damals die vorgeschriebene Nutzungsänderung nicht beantragt
hat ?
Dies ist um so auffälliger , da gerade im Gebiet vom
Bebauungsplan
Gänseweide eine grössere Anzahl behördlicher
Entscheidungen getroffen wurden, welche - in jeweils "eigener
Angelegenheit"- auf sehr viel Flexibilität der
örtlichen
Behörden schliessen lässt.
Es gibt Hinweise, daß diese
baurechtliche Ablehnung
anscheinend ursächtlich durch den Gemeinderat oder
die
Gemeindeverwaltung von Rielasingen-Worblingen
beschlossen wurde !!
Dies steht im krassen Widerspruch zur oben
gennanten Veröffentlichung im Südkurier.
Dort wurde
berichtet daß der Gemeinderat die Nutzung im
Hinblick auf
die seit etwa 20 Jahren ähnliche Nutzung genehmigen
werde
bzw. genehmigt habe !
Es wurde in diesem Zeitungsartikel berichtet daß der
Bauabteilungsleiter Hartmut Riester die Gemeinderäte
informierte,
daß dieses Gebäude schon 20
Jahre für
ähnliche Zwecke genutzt wurde.
Und weiter wurde im Zeitungsartikel vom Südkurier geschrieben
Zitat
So war es fast schon selbstverständlich, daß man aus
der
Mitte des Ausschusses die Auffassung vertrat , wenn die bisherige
Nutzung durch einen Gartenbaubetrieb und teilweise auch durch
den
Bauhof der Gemeinde nicht gestört habe , dann sollte man dies
auch
jetzt erlauben.
Damit könne man auch einen Beitrag zum Abbau von
Bürokratie
leisten und so dem Antragsteller helfen. Bürgermeister Ottmar
Kledt war derselben Meinung und machte seitens der
Verwaltung
den Vorschlag , die Nutzung zunächst einmal auf die Dauer von
drei
Jahren und auf jederzeitigen Widerruf zu erlauben.
Zitat
Ende
Es hatten sich dem Pressebericht Zufolge allerdings auch zwei
Gemeinderäte gegen die Genehmigung ausgesprochen.
Laut Pressebericht gab sich der Gemeinderat und der
Bürgermeister Ottmar Kledt bürgerfreundlich und
"entgegenkommend".
Eine bürgerfreundliche Entscheidung kommt in der
Bürgerschaft natürlich gut an ....
Sollte
es jedoch stimmen daß die
letztlich vom Landratsamt Konstanz ausgesprochene
Verweigerung
der Genehmigung durch die Ablehnung vom Gemeinderat verursacht wurde,
dann kann man den Eindruck haben daß die
Öffentlichkeit
bewusst getäuscht wurde !
Man erweckt den Eindruck einer bürgernahen Entscheidung , und
auf
dem Aktenweg wird dann still und leise abgelehnt.
Das bekommen dann im Regelfall nur wenige mit, die
Öffentlichkeit
schon gar nicht.
So
war das zumindest bisher.
Ob bzw. wie sich zu dieser baurechtlichen Entscheidung das
Regierungspräsidium Freiburg ( dessen Chef bekanntlich der
Regierungspräsident Dr. Sven von Ungern-Sternberg ist )
äussern wird, bleibt abzuwarten.
Über
den Fortgang der
behördlichen Entscheidung werde ich berichten .
Nachtrag: Auch das Regierungspräsidium Freiburg hat
die Nutzung durch
einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb abgelehnt mit der
Begründung, daß die entsprechenden Nutzung " vor etwa 20
Jahren" stattgefunden habe und der Bebauungsplan zwischenzteitlich
geändert wurde...
Dies ist offensichtlich eine krasse Verdrehung der (
bekannten und nachweislichen
) Tatsachen, doch
hat die Eigentümerin des Anwesen beschlossen diese
behördliche Ablehnung so hinzunehmen.
Besonders dreist wird
jedoch empfunden daß das Regierungspräsidium
Freiburg sich
nicht geniert die bekannten Tatsachen massiv zu
verdrehen. indem (schriftlich) behauptet wird daß diese (
oder eine ähnliche ) Nutzung vor etwa 20
Jahren stattfand, und deshalb baurechtlich ohne Bedeutung sei.
Letztlich hat man die Nutzung nicht gestattet. Der
angesiedelte Betrieb musste somit ausziehen.
Übrigens:
Unter www.cdu-rielasingen-worblingen.de
ist auf der Unterseite Vorstand
, wie
auch unter Gemeinderäte
zu
lesen:
Zitat:
- Für
eine
bürgernahe und glaubwürdige Politik in
unserer
schönen Gemeinde –
Wir Mitglieder der CDU sind für Sie da .
Wir
meistern auch
die größten Hindernisse!!!
Zitat
Ende
( Stand Oktober 2005)
Ob
solche vollmundigen Versprechen oder Ankündigungen der CDU
das Ansehen dieser Partei erhöhen, mag sich jeder
selbst
überlegen.
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