Rielasingen-Worblingen Rielasingen-Worblingen
/ Landkreis Konstanz
IMPRESSUM
Stellenmarkt: Handwerker - Aushilfskraft nach Rielasingen gesucht.
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nn .
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Singen / Landkreis Konstanz ) vermietet ,
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langjährig vermietet. Trafostation auf dem
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Tel. 07731-917001 , FuTel. 0171-6243324 , info ( at) immo-graf.de
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Wohnhaus in Rielasingen-Worblingen zu kaufen gesucht !
Für einen Unternehmer suche ich in Rielasingen-Worblingen ein
Wohnhaus zu kaufen. Evtl. auch in nahen Randgemeinden. Soll
etwas
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anzubieten haben, dann bitte ich um Ihre Kontaktaufnahme:
GEWERBEIMMOBILIEN Peter Graf, Singen . Tel.
07731-917001
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Zu mieten gesucht / zu kaufen gesucht: Gewerbeimmobilien,
Wohnhaus , Baugrundstück / Bauplatz ( für Gewerbe ,
wie auch für Wohnbau).
Wenn
Sie eine entsprechende Immobilie anzubeiten haben - oder suchen, dann
bitte ich um Ihre Kontaktaufnahme :
GEWERBEIMMOBILIEN
Peter Graf, Singen , Tel. 07731-917001 , Fax 07731-917002

Zu verkaufen: In Rielasingen : Haus zum selber ausbauen .
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Zu verpachten
:
Landwirtschaftlicher Hof in Ortsrandlage von
Rielasingen (
Landkreis Konstanz / westlicher Bodensee, an der Schweizer Grenze
gelegen) , z.B. für Pferdehaltung
( als "
Pferdehof" bzw. Reiterhof ). Denkbar ist auch nur die Anpachtung von
einem Teil des Gebäudes + Freiland ( insbesondere Wiese , am
Hof
). Somit auch wegen der Nähe zur Schweizer Grenze
interessant für Pferdehalter aus der Schweiz.
In Ortsrandlage von 78239 Rielasingen (nahe Singen / Landkreis Konstanz
) steht ein Anwesen im Aussenbereich teilweise zur Verpachtung.
Dieses Objekt befindet sich im etwa 200 Meter vom Ortsrand entfernt ; südliche Ortsrandlage.
Denkbar ist die Anmietung von einer Teilfläche z.B. für Pferdehaltung.
So können z.B. 4-6 Pferde untergebracht werden.
Das Gebäude ist angeschlossen an Strom ,Wasser,Abwasser, Heizung , Telefon...
Dieses Gebäude kann teilweise -oder nach Absprache auch ganz angemietet werden .
Auch Vermietung bzw Verpachtung an Imker wäre hier baurechtlich möglich.
Ein Bach (offen) fliesst teils durch das Grundstück am Nebengebäude entlang .
Die Pacht ist abängig von der Gebäudeflche und dem Grundstücksbedarf.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Besichtigungstermin.
Umbauten bzw. Ausbauten können nach Absprache , soweit baurechtlich genehmigungsfähig, erfolgen .
Es wird jedoch generell grosser Wert auf ordentliche Bonität des Mieters gelegt.
Pünktliche Mietzahlung und korrektes Verhalten wird ausdrücklich erwatet.
Bisherige Anfragen scheitereten an baurechtlichen Problemen.
Bisher verlangt die Gemeinde / Baurechtsamt zwingend eine privilegierte Nutzung.
Nach meiner Rechtsauffassung wären auch nicht privilegierte Vorhaben zum Teil zulässig.
Keine Maklercourtage !
Es wird darauf hingewiesen dass die Behörden bisher strikt auf eine "privilegierte Nutzung" bestehen.
Dies bedeutet in der Praxis dass die Nutzung zumindest als "Nebenerwerbslandwirt" erfolgen muss .
DIESES Anwesen steht NICHT zum Verkauf.
Weitere Objekte, welche teils zum Verkauf stehen , auf Anfrage !
Besuchen Sie auch unsere Homepage www.immo-graf.de
Bitte fragen Sie nach weiteren Details.
GEWERBEIMMOBILIEN Peter Graf Singen ,
Tel. 07731-917001Fax 07731-917002
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Peter Graf , Singen . Tel. 07731-917001 , Fax
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Hinweis auf eine baurechtliche Entscheidung zu einer
Nutzungsänderung
in Rielasingen-Worblingen .
Gebäude in der Burgstrasse in Rielasingen-Worblingen
Mit Bauantrag vom Februar 2005 wurde eine
Nutzungsänderung beantragt ,daß in einem
Gebäude in
der Burgstrasse (Gemeinde Rielasingen-Worblingen) ein Garten- und
Landschaftbaubetrieb das Gebäude
als Betriebsgebäude genutzt werden darf.
Ein Teil vom
Grundstück sollte für Anpflanzungen genutzt werden.
Rückfrage vom Landratsamt
hierzu.
Diese
Nutzung fand seit etwa 20 Jahren
so - oder so ähnlich- statt.
Der Antrag auf Nutzungsänderung hat und hatte den Sinn ,
daß
rechtliche Sicherheit geschaffen werden sollte.
So hatte denn der Südkurier über diesen Bauantrag mit
der
Überschrift berichtet :
Neue
Nutzung war schon 20 Jahre der Fall
.
Hintergrund:
Vor etwa 20 Jahren hat die Gemeinde Rielasingen selbst das
Gebäude
und das Grundstück als Bauhof genutzt.
Durch Vermittlung des Herrn Josef Busshart , damals die rechte Hand vom
Bürgermeister Bertold Heim, wurde nach dem Auszug der Gemeinde
auch prompt ein Nachfolger als Mieter für das Gebäude
gefunden. Zur Nutzung als Betriebsgebäude
für einen
Garten- Landschaftsbaubetrieb.
Mit etwa 20 Jahren Nutzung zu diesem Zweck ( bzw. ähnlichem
Zweck,
anfangs durch die Gemeinde )
hat sich
, soweit bekannt, nie
eine Beschwerde
für diese Nutzung ergeben.
Dennoch schreibt das Landratsamt am 23.08.2005
daß
man die Absicht habe den Antrag abzulehnen !!
Man stützt sich darauf daß eine Genehmigung nur
erteilt
werden könne wenn .... keine öffentlichen Belange dem
entgegenstehen.
Im Bebauungsplan sei aber festgehalten daß Gartenbaubetriebe
nicht zulässig seien .... und man deshalb eine Genehmigung
versage.
Mit Schreiben vom 17.10.2005 wurde der
förmliche
Bescheid über die Ablehnung erteilt.
Dies obwohl nochmals ( wie auch bereits im Bauantrag selbst) am 27.09.2005 schriftlich nochmals
darauf
hingeweisen wurde daß bereits vor
, während und nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes diese
Nutzung bereits ( seit etwa 20 Jahren) erfolgte.
Auf
diesen Hinweis und auf diese
Tatsache ist das Landratsamt mit keiner Silbe eingegangen; dies wurde
gänzlich ignoriert.
Durch einen solch ablehnenden Bescheid geht nicht die Welt
unter.
Doch interessant und bemerkenswert ist diese behördliche
Entscheidung allemahl.
Interessant ist z.B. daß die
Baurechtsbehörden
nicht auf die
Tatsache eingehen ,daß diese Nutzung bereits seit etwa 20
Jahren
stattfand ( und zwangsläfig den Behörden definitiv
bekannt
war) . Dieser Punkt wird laut Bescheid vom Landratsamt
strikt ignoriert und totgeschwiegen. .
Es drängt sich der Verdacht auf daß
die Gemeinde
früher die Nutzung als Bauhof nicht durch einen
Nutzungsänderung legalisiert hat, und daß
in Folge
darauf deshalb die Nutzung jetzt verweigert wird ,weil die bisherige
Nutzung nicht durch eine Nutzungsänderung genehmigt war.
Demnach
würde man jetzt rechtliche Nachteile erleiden , weil die
Gemeinde
damals die vorgeschriebene Nutzungsänderung nicht beantragt
hat ?
Dies ist um so auffälliger , da gerade im Gebiet vom
Bebauungsplan
Gänseweide eine grössere Anzahl behördlicher
Entscheidungen getroffen wurden, welche - in jeweils "eigener
Angelegenheit"- auf sehr viel Flexibilität der
örtlichen
Behörden schliessen lässt.
Es gibt Hinweise, daß diese
baurechtliche Ablehnung
anscheinend ursächtlich durch den Gemeinderat oder
die
Gemeindeverwaltung von Rielasingen-Worblingen
beschlossen wurde !!
Dies steht im krassen Widerspruch zur oben
gennanten Veröffentlichung im Südkurier.
Dort wurde
berichtet daß der Gemeinderat die Nutzung im
Hinblick auf
die seit etwa 20 Jahren ähnliche Nutzung genehmigen
werde
bzw. genehmigt habe !
Es wurde in diesem Zeitungsartikel berichtet daß der
Bauabteilungsleiter Hartmut Riester die Gemeinderäte
informierte,
daß dieses Gebäude schon 20
Jahre für
ähnliche Zwecke genutzt wurde.
Und weiter wurde im Zeitungsartikel vom Südkurier geschrieben
Zitat
So war es fast schon selbstverständlich, daß man aus
der
Mitte des Ausschusses die Auffassung vertrat , wenn die bisherige
Nutzung durch einen Gartenbaubetrieb und teilweise auch durch
den
Bauhof der Gemeinde nicht gestört habe , dann sollte man dies
auch
jetzt erlauben.
Damit könne man auch einen Beitrag zum Abbau von
Bürokratie
leisten und so dem Antragsteller helfen. Bürgermeister Ottmar
Kledt war derselben Meinung und machte seitens der
Verwaltung
den Vorschlag , die Nutzung zunächst einmal auf die Dauer von
drei
Jahren und auf jederzeitigen Widerruf zu erlauben.
Zitat
Ende
Es hatten sich dem Pressebericht Zufolge allerdings auch zwei
Gemeinderäte gegen die Genehmigung ausgesprochen.
Laut Pressebericht gab sich der Gemeinderat und der
Bürgermeister Ottmar Kledt bürgerfreundlich und
"entgegenkommend".
Eine bürgerfreundliche Entscheidung kommt in der
Bürgerschaft natürlich gut an ....
Sollte
es jedoch stimmen daß die
letztlich vom Landratsamt Konstanz ausgesprochene
Verweigerung
der Genehmigung durch die Ablehnung vom Gemeinderat verursacht wurde,
dann kann man den Eindruck haben daß die
Öffentlichkeit
bewusst getäuscht wurde !
Man erweckt den Eindruck einer bürgernahen Entscheidung , und
auf
dem Aktenweg wird dann still und leise abgelehnt.
Das bekommen dann im Regelfall nur wenige mit, die
Öffentlichkeit
schon gar nicht.
So
war das zumindest bisher.
Ob bzw. wie sich zu dieser baurechtlichen Entscheidung das
Regierungspräsidium Freiburg ( dessen Chef bekanntlich der
Regierungspräsident Dr. Sven von Ungern-Sternberg ist )
äussern wird, bleibt abzuwarten.
Über
den Fortgang der
behördlichen Entscheidung werde ich berichten .
Nachtrag: Auch das Regierungspräsidium Freiburg hat
die Nutzung durch
einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb abgelehnt mit der
Begründung, daß die entsprechenden Nutzung " vor etwa 20
Jahren" stattgefunden habe und der Bebauungsplan zwischenzteitlich
geändert wurde...
Dies ist offensichtlich eine krasse Verdrehung der (
bekannten und nachweislichen
) Tatsachen, doch
hat die Eigentümerin des Anwesen beschlossen diese
behördliche Ablehnung so hinzunehmen.
Besonders dreist wird
jedoch empfunden daß das Regierungspräsidium
Freiburg sich
nicht geniert die bekannten Tatsachen massiv zu
verdrehen. indem (schriftlich) behauptet wird daß diese (
oder eine ähnliche ) Nutzung vor etwa 20
Jahren stattfand, und deshalb baurechtlich ohne Bedeutung sei.
Letztlich hat man die Nutzung nicht gestattet. Der
angesiedelte Betrieb musste somit ausziehen.
Übrigens:
Unter www.cdu-rielasingen-worblingen.de
ist auf der Unterseite Vorstand
, wie
auch unter Gemeinderäte
zu
lesen:
Zitat:
- Für
eine
bürgernahe und glaubwürdige Politik in
unserer
schönen Gemeinde –
Wir Mitglieder der CDU sind für Sie da .
Wir
meistern auch
die größten Hindernisse!!!
Zitat
Ende
( Stand Oktober 2005)
Ob
solche vollmundigen Versprechen oder Ankündigungen der CDU
das Ansehen dieser Partei erhöhen, mag sich jeder
selbst
überlegen.
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